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Definition Tür-Engineering

Tür–Engineering steht für eine integrale Türplanung. Integral, weil die Planung von Tür– und Toranlagen nebst Konzeption, Materialwahl und Konstruktion auch von Anfang an den Verbund aller Türen als System berücksichtigen muss. Das Tür–Engineering umfasst folgende Dienstleistungen:
  • Nutzungskonzept, Verkehrswege und Brandschutzmaßnahmen analysieren und ggf. optimieren.

  • Zonierung und Zonenübergänge zeigen auf, welche Maßnahmen für den Brandschutz und die betriebliche Nutzung notwendig werden.

  • Erstellung eines Plansatzes mit Zonen, die einerseits das Nutzungskonzept widerspiegeln und andererseits die baulichen und betrieblichen Schutzziele markieren.

  • Auch variable Nutzungen (z.B. zeitweise öffentliche Nutzung von Räumen usw.) können problemlos gelöst werden, wenn man in der Planungsphase bereits entsprechende Optionen vorsieht.

  • Nach Genehmigung der Zonierung durch die Bauherrschaft beziehungsweise die Bauleitung werden alle Durchgänge und Abschlüsse in die Türliste aufgenommen.

  • Die Maßnahmen werden in sogenannten Türtypen-Definitionen festgelegt, welche die Konstruktion mitbestimmen, die Funktionen definieren und die zu verwendenden Beschläge und elektrische Komponenten dokumentieren.

  • Schließlich müssen die festgelegten Türtypen auf die betrieblichen Anforderungen (Betriebsarten während und außerhalb der Arbeitszeit, variable Zonen usw.) abgestimmt sein.

  • Unterstützung für Türlieferanten, Planer, Elektriker, Systemlieferanten sowie die laufende Aktualisierung und Protokollierung aller Planungsänderungen.

  • Die Abnahme der gesamten Türausrüstungen und die Überwachung der Aufgabenbereinigung.

Quelle: BauNetz Online-Dienst

Erweitertes Tür-Engineering

Das Ingenieurbüro Tiemeyer erweitert die Leistungsmodule wie folgt:
  • Erarbeitung von Beschlagskonzepten für Türen besonderer Formgebung
  • Erstellung eines spez. Normen-Anforderungsprofils zur Vermeidung des Haftungsübergangs.
  • Überprüfung der ergonomischen Anforderungen.
  • Überprüfung von CE-Konformitätserklärungen und Produktkennzeichnungen.

  • Hilfestellung bei der türspezifischen Gefährdungsbeurteilung gem. Arbeitsschutzgesetz.

  • Erstellung von Prüf- und Wartungsplänen.
  • Mitarbeiterschulung für Prüf -und Wartungsarbeiten.
  • Überführung spez. türspezifischer Daten ins Gebäudemanagement
  • Datenübergabe von Tür- und Fensterdaten aus gängigen Architektur-CAD-Programmen mittels IFC2x3-Schnittstelle
  • Sicherheitsanalysen bezüglich Einbruchs- und Nutzungssicherheit
  • Konstruktionen
  • Gutachten

Warum ist eine rechtzeitige Planung erforderlich, wo doch viele Entscheidungen erst in letzter Minute getroffen werden?

Durch die Umsetzung des EU-Rechtes ist die Tür als System, und nicht nur als Produkt an dem mehrere Gewerke wie Metallbauer, Tischler, Glaser, Maler, Elektriker, Bodenleger, Baufuger, Schildermaler, Gürtler arbeiten, zu betrachten. Andernfalls kann der Betreiber unversehens zum Hersteller werden und muss die Produkthaftung für die Tür übernehmen.

Warum sollten Sie auf unsere Leistung nicht verzichten.

Zur Zeit sind für Tür- und Toranlagen über 100 verschachtelte, teilweise auch widersprüchliche Zulassungen, Normen, Richtlinien und Verordnungen maßgeblich.

Wenn der Auftragnehmer gemäß dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz nachweist, dass er seine Tür nach einer harmonisierten Produktnorm gefertigt hat, muss der Auftraggeber gegebenfalls dem Auftragnehmer vor der Abnahme (!) nachweisen, dass dessen Tür nicht sicher ist.

Nur ein Beispiel von vielen: In der harmonisierten Produktnorm für Außenfenster und -türen wird nicht auf eine spezielle Kennzeichnung hingewiesen. Nach der Arbeitsstättenverordnung muss diese aber vorhanden sein. Diese spezielle Kennzeichnung kostet nicht viel. Nimmt der Betreiber diese selber vor, weil der Auftragnehmer dazu nicht verpflichtet war, so wird jetzt der Betreiber zum Hersteller. Das hat für ihn wesentliche Konsequenzen. Die Produkthaftung liegt jetzt nicht mehr beim Türproduzenten sondern beim Betreiber!

Macht der Betreiber diese Tür auch dem Publikum verfügbar, so muss er ständig darauf achten, das diese im Bezug auf die Nutzungssicherheit dem aktuellen Stand der Technik entspricht. D.h. nicht nur die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind einzuhalten. Es muss dauerhaft beobachtet werden, ob trotz deren Einhaltung sich bisher unberücksichtigte Gefahren für das Produkt oder die Produktklasse ergeben haben. Die Nutzungssicherheit ist dann im wirtschaftlich vertretbaren Rahmen zu verbessern. Daraus folgt, dass der bisher so geliebte Bestandsschutz durch die Neufassung des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes im Bezug auf die Nutzungssicherheit von Bauprodukten nahezu abgeschafft wurde.